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JUGENDARBEITSSCHUTZ

JUGENDARBEITSSCHUTZ

Child as astronaut in toy plane pointing at copy space

Die Jugendarbeitsschutz-Untersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bei Auszubildenden, die nach dem 1. Lehrjahr das 18. Lebensjahr noch nicht ereicht haben, findet eine 2. Untersuchung statt.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese: Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Körperliche Untersuchung

IHR NUTZEN

Sie dient zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich und dem Erkennen von Berufsrisiken.